Bussgelder aus Italien nun auch in Deutschland vollstreckbar

Ein neues Gesetz, das manchen deutschen Autofahrer teuer zu stehen kommen könnte.

Am 27. März 2016 wurde es im italienischen Parlament verabschiedet, das Gesetz das es den italienischen Straßenverkehrsbehörden künftig ermöglichen wird, fällige Bußgelder ab einem Betrag von 70,00 € per Amtshilfeersuchen auch in Deutschland beitreiben zu lassen.

Was sind die rechtlichen Hintergründe?

Bußgelder, die in einem anderen Land verhängt werden, können von den dortigen Behörden selbst nur im Inland beigetrieben werden. Italienische Behörden haben keine Möglichkeit, selbst in Deutschland tätig zu werden. In der Vergangenheit wurde zuweilen versucht, solche Forderungen mit Hilfe von Inkassounternehmen durchzusetzen, doch auch eine solche Beitreibung ist nach deutschem Recht rechtswidrig.

Doch nun haben die italienische und die deutsche Politik einen Weg beschritten, den die Bundesrepublik Deutschland auch bereits mit einigen anderen Ländern beschritten hat: Sie haben ein Vollstreckungsabkommen geschlossen. Das bedeutet, dass Bußgeldforderungen ab einer Gesamtforderungssumme von 70,00 € durch das Bundesamt für Justiz im Namen und Auftrag der italienischen Polizei- und Verkehrsbehörden beigetrieben werden können.

Was bedeutet das genau für Deutsche Autofahrer?

Wer in der Vergangenheit in Italien geblitzt wurde, konnte ab dem Moment, in dem er die Grenze überschritten hatte, nicht weiter belangt werden. Das ändert sich nun. Bußgeldforderungen aus Italien werden künftig auch in Deutschland beigetrieben. Die Möglichkeit der Beitreibung ergibt sich hierbei für Forderungen, die bis zu 5 Jahren zurückliegen. Also auch für die Vergangenheit könnten noch Zahlungen fällig werden. Unberührt davon ist das Recht von privaten Mautbetreibern im Falle nicht gezahlter Mautgebühren ein privates Inkassounternehmen zu beauftragen.

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