
Ja, du kannst als Rentner nach Italien auswandern und dort ganz normal leben. Deine deutsche gesetzliche Rente zahlt die Deutsche Rentenversicherung auch bei einem Wohnsitz in Italien weiter, denn innerhalb der EU gibt es dabei keine Kürzung. Besteuert wird deine gesetzliche Rente in den meisten Fällen aber weiterhin in Deutschland, während du für andere Einkünfte in Italien steuerpflichtig werden kannst, sobald du dort deinen Lebensmittelpunkt hast. Wie das genau aussieht und warum gerade Süditalien für Ruheständler steuerlich so interessant ist, klären wir hier Schritt für Schritt.
Grundsätzlich ja. Deutschland und Italien gehören beide zur EU, und deine gesetzliche Rente aus der Deutschen Rentenversicherung wird dir auch dann in voller Höhe ausgezahlt, wenn du dauerhaft in Italien wohnst. Du musst die Verlegung deines Wohnsitzes der Deutschen Rentenversicherung mitteilen, damit die Zahlung an dein Konto weiterläuft. Am einfachsten ist es, wenn du ein Konto behältst oder eröffnest, auf das die Rente überwiesen werden kann. Die Rentenversicherung schickt in der Regel einmal im Jahr eine sogenannte Lebensbescheinigung, mit der du bestätigst, dass du noch lebst und die Rente zu Recht beziehst. Diese lässt du dir in Italien vor Ort bestätigen und schickst sie zurück.
Wichtig ist von Anfang an ein Codice Fiscale, die italienische Steuernummer. Ohne diese Nummer geht in Italien fast nichts: kein Mietvertrag, kein dauerhaftes Bankkonto, keine Anmeldung beim Gesundheitssystem. Du bekommst sie kostenlos bei der Agenzia delle Entrate oder über ein italienisches Konsulat. Wenn du länger als drei Monate bleibst, meldest du dich außerdem bei der Gemeinde an und wirst in das Melderegister (anagrafe) eingetragen. Mehr dazu, wie das Leben vor Ort organisiert wird, findest du auf unserer Seite zum Leben und Arbeiten in Italien und im Überblick auf dem Auswandern-Hub.
Das regelt das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Italien, und hier lohnt es sich, genau hinzusehen. Deine deutsche gesetzliche Rente aus der Rentenversicherung bleibt in aller Regel in Deutschland steuerpflichtig, solange du deutscher Staatsangehöriger bist und nicht zusätzlich die italienische Staatsbürgerschaft annimmst. Für Betriebsrenten und private Renten (etwa aus einer privaten Rentenversicherung oder Riester) gelten andere Regeln, und häufig hat dann Italien als Wohnsitzstaat das Besteuerungsrecht. Es kann also gut sein, dass ein Teil deiner Alterseinkünfte in Deutschland und ein anderer Teil in Italien versteuert wird.
Entscheidend ist der steuerliche Wohnsitz. Steuerlich in Italien ansässig wirst du in der Regel dann, wenn du dich mehr als 183 Tage im Jahr dort aufhältst oder dort deinen Lebensmittelpunkt und deine Meldeadresse hast. Ab diesem Punkt musst du in Italien grundsätzlich dein weltweites Einkommen erklären, auch wenn ein Teil davon durch das Doppelbesteuerungsabkommen schon in Deutschland besteuert wurde. Damit du nicht doppelt zahlst, rechnet Italien die in Deutschland gezahlte Steuer an oder stellt die betreffenden Einkünfte frei. Weil hier viele Feinheiten zusammenkommen, ist genau das der Bereich, in dem du dir früh fachlichen Rat holen solltest.
Für viele Ruheständler ist das der eigentliche Magnet. Italien bietet Rentnern aus dem Ausland ein besonderes Steuerregime an: Wer seinen Wohnsitz in bestimmte Gemeinden Süditaliens verlegt, kann seine gesamten ausländischen Einkünfte, also auch die Rente, mit einer Pauschalsteuer von nur 7 Prozent versteuern. Dieser Satz gilt für mehrere aufeinanderfolgende Jahre und deckt sämtliche im Ausland erzielten Einkünfte ab, nicht nur die Rente.
Damit du das Regime nutzen kannst, müssen mehrere Bedingungen erfüllt sein. Du darfst in den Jahren zuvor nicht in Italien steuerlich ansässig gewesen sein, du beziehst eine ausländische Rente, und du ziehst in eine Gemeinde in Süditalien oder auf den Inseln, die weniger als 30.000 Einwohner hat. Diese Einwohnergrenze wurde durch die Legge 34/2026 von 20.000 auf 30.000 angehoben und gilt seit dem 7. April 2026. Betroffen sind Gemeinden in Regionen wie Sizilien, Kalabrien, Sardinien, Kampanien, Basilikata, den Abruzzen, Molise und Apulien. Durch die höhere Einwohnergrenze kommen inzwischen auch mittelgroße Orte mit Krankenhaus, guter Anbindung und Infrastruktur infrage, was einen Umzug für viele erst realistisch macht. Ob dein Wunschort tatsächlich unter die Regelung fällt, solltest du vor dem Umzug genau prüfen lassen, denn die Wahl der Gemeinde entscheidet über den Steuervorteil.
Wenn du nicht nur Rente beziehst, sondern in Italien auch arbeitest, greift die normale Einkommensteuer, die IRPEF. Sie ist gestaffelt und liegt 2026 bei 23 Prozent, 33 Prozent und 43 Prozent, je nach Höhe des Einkommens. Dazu kommen regionale und kommunale Zuschläge, die je nach Wohnort leicht unterschiedlich ausfallen.
Für Selbstständige und Kleinunternehmer gibt es das regime forfettario. Damit versteuerst du deine Einkünfte bis zu einer Umsatzgrenze von 85.000 Euro pauschal mit 15 Prozent, in den ersten Jahren einer neuen Tätigkeit unter bestimmten Voraussetzungen sogar mit nur 5 Prozent. Wer als qualifizierter Arbeitnehmer zuzieht, kann außerdem vom Impatriati-Regime profitieren, bei dem je nach Fall zwischen 50 und 60 Prozent der Einkünfte steuerfrei bleiben. Diese Regelungen richten sich vor allem an Berufstätige und lassen sich nicht mit dem 7-Prozent-Rentnerregime kombinieren, sodass du im Vorfeld abwägen solltest, welcher Weg für deine Situation der richtige ist.
Der Ablauf ist überschaubar, wenn du ihn der Reihe nach angehst. Zuerst besorgst du dir den Codice Fiscale, dann suchst du eine Wohnung und meldest dich bei der Gemeinde an. Danach kümmerst du dich um die Krankenversicherung. Als EU-Rentner läuft das in der Regel über das Formular S1: Du beantragst es bei deiner deutschen Krankenkasse, reichst es beim italienischen Gesundheitsdienst (SSN) ein und wirst dadurch in Italien versorgt, während die Kosten zwischen den Ländern verrechnet werden. Einen pauschalen Mindestbeitrag von rund 2.000 Euro, von dem man im Internet oft liest, gibt es für EU-Bürger nicht. Diese Regel betrifft ausschließlich Zuziehende aus Nicht-EU-Staaten.
Für die Details zur Absicherung haben wir eine eigene Seite zur Krankenversicherung in Italien. Wenn du langfristig planst, lohnt sich auch ein Blick auf die italienische Staatsbürgerschaft, die allerdings, wie oben beschrieben, steuerliche Folgen für deine Rente haben kann. Und weil sich vieles leichter regeln lässt, wenn du dich verständigen kannst, hilft es sehr, früh mit dem Italienisch lernen anzufangen.
Eine letzte, wichtige Einordnung: Dieser Text gibt dir einen fundierten Überblick, ersetzt aber keine Steuerberatung. Rentenrecht und Steuerrecht sind komplex, hängen an deiner persönlichen Situation und ändern sich regelmäßig. Bevor du deinen Wohnsitz verlegst oder dich für ein Steuerregime entscheidest, sprich mit einem italienischen commercialista oder einem auf grenzüberschreitende Fälle spezialisierten Steuerberater. Eine einzige Beratung vor dem Umzug kann dir später viel Geld und Ärger ersparen.

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Ja. Die Deutsche Rentenversicherung zahlt deine gesetzliche Rente auch bei einem Wohnsitz in Italien in voller Höhe weiter, da innerhalb der EU keine Kürzung erfolgt. Du meldest der Rentenversicherung nur deinen neuen Wohnsitz und bestätigst einmal jährlich per Lebensbescheinigung, dass du die Rente weiter beziehst.
Das hängt von der Art der Rente ab. Deine deutsche gesetzliche Rente bleibt in der Regel in Deutschland steuerpflichtig, solange du deutscher Staatsangehöriger bist. Betriebsrenten und private Renten werden dagegen häufig in Italien besteuert, sobald du dort deinen steuerlichen Wohnsitz hast. Das Doppelbesteuerungsabkommen verhindert, dass du doppelt zahlst.
Es ist ein Steuervorteil für ausländische Rentner, die in bestimmte Gemeinden Süditaliens oder der Inseln mit weniger als 30.000 Einwohnern ziehen. Sie können ihre gesamten ausländischen Einkünfte, einschließlich der Rente, für mehrere Jahre pauschal mit nur 7 Prozent versteuern. Voraussetzung ist unter anderem, dass du in den Jahren zuvor nicht in Italien steuerlich ansässig warst.
Die normale Einkommensteuer IRPEF ist 2026 gestaffelt und liegt bei 23, 33 und 43 Prozent, dazu kommen regionale und kommunale Zuschläge. Selbstständige mit kleinem Umsatz können über das regime forfettario pauschal 15 Prozent zahlen, ausländische Rentner in Süditalien unter bestimmten Bedingungen sogar nur 7 Prozent.
Steuerlich in Italien ansässig wirst du in der Regel, wenn du dich mehr als 183 Tage im Jahr dort aufhältst oder dort deinen Lebensmittelpunkt und deine Meldeadresse hast. Ab diesem Punkt musst du in Italien grundsätzlich dein weltweites Einkommen erklären, wobei bereits in Deutschland besteuerte Einkünfte angerechnet oder freigestellt werden.
Bevor du deinen Wohnsitz dauerhaft verlegst, lohnt sich ein längerer Aufenthalt in deiner Wunschregion. Miete dich für ein paar Wochen im Süden ein und schau, ob Ort, Klima und Alltag wirklich zu dir passen.