Italienische Staatsbürgerschaft
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Italienische Staatsbürgerschaft

Die italienische Staatsbürgerschaft bekommst du auf drei Wegen: durch Abstammung von italienischen Vorfahren (jure sanguinis), durch Heirat mit einem italienischen Partner oder durch Einbürgerung nach mehrjährigem Wohnsitz in Italien. Als Deutsche oder Deutscher kannst du dabei beide Pässe behalten, du…

Die italienische Staatsbürgerschaft bekommst du auf drei Wegen: durch Abstammung von italienischen Vorfahren (jure sanguinis), durch Heirat mit einem italienischen Partner oder durch Einbürgerung nach mehrjährigem Wohnsitz in Italien. Als Deutsche oder Deutscher kannst du dabei beide Pässe behalten, du gibst deine deutsche Staatsangehörigkeit also nicht auf. Stand 2026.

Wichtig vorab: Dieser Text gibt dir eine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Das Staatsbürgerschaftsrecht ändert sich, und über deinen konkreten Fall entscheiden das zuständige italienische Konsulat, die Präfektur oder das Innenministerium (Ministero dell'Interno).

Durch Abstammung (jure sanguinis) und was sich 2025 geändert hat

Die italienische Staatsbürgerschaft durch Abstammung bekommst du, wenn ein Elternteil oder Großelternteil in Italien geboren wurde und die italienische Staatsbürgerschaft an dich weitergegeben hat. Seit 2025 gilt dabei eine strengere Generationengrenze als früher.

Das Prinzip jure sanguinis (Recht des Blutes) heißt: Die Staatsbürgerschaft vererbt sich über die Abstammung, nicht über den Geburtsort. Über Jahrzehnte konnte man sie deshalb auch über weit entfernte Vorfahren beanspruchen, solange die Kette der Weitergabe nie unterbrochen war. Genau das hat Italien 2025 stark eingeschränkt.

Mit dem Decreto-Legge Nr. 36 vom 28. März 2025, das durch das Gesetz Nr. 74 vom 23. Mai 2025 bestätigt wurde, gilt: Wer im Ausland geboren ist, gilt in der Regel nur dann von Geburt an als italienischer Staatsbürger, wenn mindestens ein Elternteil oder Großelternteil in Italien geboren wurde. Der Anspruch über Urgroßeltern, der vorher üblich war, entfällt damit im Normalfall. Wer seinen Antrag nachweislich vor dem Stichtag Ende März 2025 gestellt oder seine Staatsbürgerschaft bis dahin anerkannt bekommen hat, wird weiter nach den alten Regeln behandelt. Ein zusätzlicher Weg bleibt offen, wenn ein Elternteil vor deiner Geburt mindestens zwei Jahre durchgehend legal in Italien gelebt hat.

Durch Heirat

Bist du mit einem italienischen Staatsbürger verheiratet, kannst du die italienische Staatsbürgerschaft beantragen, sobald bestimmte Fristen erfüllt sind. Wohnst du in Italien, sind es zwei Jahre ab der Eheschließung, lebst du im Ausland, drei Jahre. Habt ihr gemeinsame leibliche oder adoptierte Kinder, halbieren sich diese Fristen auf ein Jahr in Italien beziehungsweise 18 Monate im Ausland.

Zwei Bedingungen sind zentral: Die Ehe muss bei einer italienischen Gemeinde ins Personenstandsregister eingetragen sein, und sie muss bis zur Ablegung des Eids gültig bestehen, also weder getrennt, geschieden noch annulliert sein. Auch ein Sprachnachweis auf Niveau B1 ist Pflicht. Dieselben Regeln gelten für eine in Italien eingetragene Partnerschaft (unione civile). Anders als bei der Einbürgerung über den Wohnsitz musst du bei der Heiratsvariante kein Mindesteinkommen nachweisen.

Durch Einbürgerung

Ohne italienische Vorfahren und ohne italienischen Ehepartner führt der Weg über die Einbürgerung nach Wohnsitz. Als Bürger eines EU-Landes, und dazu zählst du als Deutsche oder Deutscher, kannst du den Antrag nach vier Jahren ununterbrochenem legalem Wohnsitz in Italien stellen. Für Menschen aus Nicht-EU-Staaten gelten in der Regel zehn Jahre.

Neben der Wohnsitzdauer musst du ein ausreichendes und regelmäßiges Einkommen der letzten Jahre nachweisen, einen Sprachnachweis auf Niveau B1 vorlegen und darf keine relevanten Vorstrafen haben. Der Antrag läuft für Fälle mit Wohnsitz in Italien über das Online-Portal des Innenministeriums und wird von der zuständigen Präfektur bearbeitet. Ein Rechtsanspruch besteht bei dieser Variante nicht im gleichen Maße wie bei Abstammung oder Heirat, die Behörde hat einen Ermessensspielraum.

Doppelte Staatsbürgerschaft: geht das für Deutsche?

Ja. Du kannst als Deutsche oder Deutscher die italienische Staatsbürgerschaft annehmen und deinen deutschen Pass behalten. Italien erlaubt die doppelte Staatsbürgerschaft seit langem, und Deutschland hat mit der Reform von 2024 nachgezogen.

Das Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts (StARModG) ist am 27. Juni 2024 in Kraft getreten. Seither ist Mehrstaatigkeit in Deutschland grundsätzlich die Regel und nicht mehr die Ausnahme. Konkret heißt das: Nimmst du eine weitere Staatsangehörigkeit an, verlierst du deine deutsche dadurch nicht mehr automatisch, und die früher nötige Beibehaltungsgenehmigung entfällt. Wer die italienische Staatsbürgerschaft erwirbt, bleibt also auch deutscher Staatsbürger. Umgekehrt musst du für die Einbürgerung in Italien deinen deutschen Pass ebenfalls nicht aufgeben. Behördengänge und Meldepflichten in beiden Ländern solltest du trotzdem sauber im Blick behalten.

Sprachnachweis und Voraussetzungen

Für die Einbürgerung über Wohnsitz und für die Staatsbürgerschaft durch Heirat brauchst du einen Nachweis über Italienischkenntnisse auf Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens. Bei der Abstammung entfällt dieser Nachweis, weil dort ein bereits bestehendes Recht anerkannt und nicht neu erworben wird.

Das B1-Zertifikat muss von einer offiziell anerkannten Prüfstelle stammen. Üblich sind CILS (Universität für Ausländer Siena), CELI (Universität für Ausländer Perugia), PLIDA (Società Dante Alighieri) und das Zertifikat der Universität Roma Tre. Dazu kommen je nach Weg weitere Voraussetzungen: ein ausreichendes Einkommen bei der Einbürgerung, ein sauberer Eintrag im Führungszeugnis und eine Verwaltungsgebühr, die aktuell bei 250 Euro liegt, zuzüglich Stempelmarke. Gebühren und Details können sich ändern, prüfe den Stand vor der Antragstellung beim Konsulat oder Innenministerium.

Ablauf und Dauer

Wo du den Antrag stellst, hängt vom Weg ab. Die Anerkennung durch Abstammung läuft für im Ausland lebende Antragsteller über das zuständige italienische Konsulat, Einbürgerung und Heirat für Menschen mit Wohnsitz in Italien über das Online-Portal des Innenministeriums und die Präfektur. In allen Fällen brauchst du beglaubigte und teils apostillierte Personenstandsurkunden (Geburts-, Heirats- und gegebenenfalls Sterbeurkunden der Vorfahren).

Rechne mit Geduld. Die Bearbeitung dauert bei Einbürgerung und Heirat in der Regel bis zu zwei Jahre, in der Praxis teils länger. Am Ende steht bei diesen beiden Wegen der Eid auf die Republik (giuramento), erst danach bist du italienischer Staatsbürger. Wegen der 2025 verschärften Regeln lohnt es sich, deine Unterlagen früh zu sortieren und den eigenen Fall vorab mit dem Konsulat oder einer spezialisierten Kanzlei zu klären.

Spätestens für den B1-Nachweis bei Heirat und Einbürgerung führt an Italienisch kein Weg vorbei. Wie du strukturiert auf ein sicheres Niveau kommst, zeigt dir unser Leitfaden Italienisch lernen. Steht hinter der Staatsbürgerschaft der Plan, in Italien zu leben, findest du alles Weitere im Überblick Auswandern nach Italien und im Praxisteil Leben und Arbeiten in Italien.

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Häufige Fragen

Verliere ich als Deutsche oder Deutscher meine Staatsbürgerschaft, wenn ich Italiener werde?

Nein. Seit der Reform des deutschen Staatsangehörigkeitsrechts, die am 27. Juni 2024 in Kraft getreten ist, ist Mehrstaatigkeit grundsätzlich erlaubt. Du behältst deinen deutschen Pass, wenn du die italienische Staatsbürgerschaft annimmst, und brauchst dafür keine Beibehaltungsgenehmigung mehr. Für EU-Staaten wie Italien war das übrigens schon vor der Reform möglich, Italien erlaubt die doppelte Staatsbürgerschaft ohnehin seit langem.

Bekomme ich über meine Urgroßeltern noch die italienische Staatsbürgerschaft?

In der Regel nicht mehr. Seit der Gesetzesänderung von 2025 (Decreto-Legge Nr. 36/2025, bestätigt durch Gesetz Nr. 74/2025) gilt die Staatsbürgerschaft durch Abstammung im Normalfall nur noch, wenn mindestens ein Elternteil oder Großelternteil in Italien geboren wurde. Anträge, die vor dem Stichtag Ende März 2025 gestellt oder anerkannt wurden, laufen weiter nach den alten Regeln. Lass deinen konkreten Fall im Zweifel vom Konsulat prüfen.

Wie lange dauert die Einbürgerung in Italien?

Von der Antragstellung bis zur Entscheidung vergehen bei Einbürgerung und Heirat in der Regel bis zu zwei Jahre, in der Praxis manchmal länger. Danach folgt der Eid auf die Republik, und erst mit ihm wirst du offiziell italienischer Staatsbürger. Die Anerkennung durch Abstammung kann je nach Konsulat und Aktenlage ebenfalls lange dauern.

Welchen Sprachnachweis brauche ich für die italienische Staatsbürgerschaft?

Für die Einbürgerung über Wohnsitz und für die Staatsbürgerschaft durch Heirat brauchst du ein Zertifikat auf Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens, ausgestellt von einer anerkannten Stelle wie CILS, CELI, PLIDA oder Roma Tre. Bei der Anerkennung durch Abstammung ist kein Sprachnachweis nötig.

Gilt die Heiratsregel auch für eingetragene Partnerschaften?

Ja. Die Regeln für den Erwerb durch Ehe gelten in Italien auch für eine dort eingetragene Partnerschaft (unione civile). Es gelten dieselben Fristen von zwei Jahren bei Wohnsitz in Italien und drei Jahren im Ausland, mit Halbierung bei gemeinsamen Kindern, sowie der B1-Sprachnachweis.

Italien erst richtig erleben

Ob über Abstammung oder Einbürgerung: Wer italienischer Staatsbürger werden will, sollte das Land aus dem Alltag kennen, nicht nur aus dem Urlaub. Verbring Zeit vor Ort, bevor der lange Papierweg beginnt.

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