Infos zum Corona-Virus in Italien

Hier stellen wir als Service für Sie die wichtigsten Informationen und Links zum Coronavirus COVID-19 in Italien bereit.
 
Update 19.05.2021:
Die 7-Tage-Inzidenz in Italien ist zuletzt wie in Deutschland gesunken und liegt derzeit bei 72,4 (Stand: 19.05.2021). Damit gilt Italien zwar weiterhin nach Definition des RKI als Corona-Risikogebiet und es besteht eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes. Jedoch wurden am vergangenen Wochenende rechtzeitig zu den Pfingstferien einige Erleichterungen für Reisen nach und in Italien beschlossen.
 
Einreise nach Italien
- Die mehrtägige Quarantäne entfällt
- Ein max. 48 Stunden alter negativer COVID-Test (PCR oder Antigen) ist zwingend erforderlich. Gilt derzeit auch noch für Genesene und
Geimpfte! Einzige Ausnahme: Kinder unter zwei Jahren
- Eine Online-Registrierung über Passenger Locator Form (PLF). Die Bestätigungsmail muss auf dem Smartphone ersichtlich sein.
- Für Südtirol ist zusätzlich die Anmeldung über das Online-Formular oder per Mail an die Adresse coronavirus@sabes.it nötig
 
Transit durch Österreich und die Schweiz ist grundsätzlich erlaubt
 
Rückkehr nach Deutschland
- Die digitale Einreisemeldung muss vor der Rückreise hier erfolgen: Einreiseanmeldung
- Es besteht Testpflicht (PCR oder Antigen)
- Bei negativen Testergebnis keine Quarantäne mehr nötig
 
Detaillierte Informationen zu den Regeln für Autofahrer, für Flugreisende und weitere wichtige Corona-Regeln und Vorschriften in Italien hat der ADAC auf folgender Seite zusammengestellt: ADAC Italien Corona
 
Update 16.06.2020:
Die Reisewarnung für Italien (und andere europäische Länder) wurde aufgehoben, Reisen nach Italien sind somit wieder möglich. Auch Fahrten mit dem Auto sind möglich, da sowohl Österreich als auch die Schweiz die Durchreise ermöglichen. Da ab sofort die Grenze zwischen Österreich und Italien ebenfalls frei passierbar ist, gibt es auch bei der Rückreise in Österreich keine Beschränkungen mehr. Es sind also auch Stopps auf der Rückreise möglich. Die Schweiz ermöglicht ebenfalls die Rückreise, empfiehlt aber keine längeren Stopps einzulegen und nur zum Tanken oder für kurze Pausen die Fahrt zu unterbrechen.
 
In Italien darf man ebenfalls wieder frei reisen. Es gelten aber diverse Vorschriften, etwa eine Maskenpflicht in Restaurants und allgemeine Abstandsregeln von 1 Meter, in Südtirol 2 Meter. Weitere Details finden Sie auf der entsprechenden ADAC-Seite.
 
Update 07.04.2020:
Die Mille Miglia 2020 wurden auf den Oktober verschoben. Mehr dazu auf unserer Mille-Miglia-Seite.
Der Giro d'Italia wurde ebenfalls verschoben, ein neuer Zeitpunkt dafür steht noch nicht fest.
 
Update 10.03.2020:
Das Rober-Koch-Institut führt nun ganz Italien als Risikogebiet.
 
Update 08.03.2020:
In der Nacht zum Sonntag unterzeichnete der italienische Regierungschef Giuseppe Conte ein Dekret, das große Teile Norditaliens quasi unter Quarantäne stellt. Für die betroffenen Gebiete gilt ein generelles Ein- und Ausreiseverbot. Lediglich in wenigen Ausnahmefällen kann davon abgewichen werden. Außerdem sind alle kulturellen, sportlichen und religiösen Veranstaltungen verboten. Museen, Kinos, Theater, Diskotheken, Tanzschulen usw. bleiben geschlossen, ebenso Skigebiete. Betroffen von dieser Regelung sind die Region Lombardei, sowie Teile der Regionen Venetien, Emiglia-Romagna und Piemont. Diese Maßnahmen gelten vorerst bis zum 3. April.
 
Update 06.03.2020:
Das Robert-Koch-Institut hat nun auch Südtirol und die Region Emilia-Romagna in die Liste der Risikogebiete aufgenommen. Die Region Lombardei und die Stadt Vo in der Provinz Padua in der Region Venetien sind weiterhin als Risikogebiet eingestuft.
 
Update 04.03.2020:
Italien schließt alle Schulen und Universitäten bis voraussichtlich Mitte März.
 
 
Ursprüngliche Meldung:
 
Das Auswärtige Amt rät derzeit von allen "nicht erforderlichen Reisen" nach Italien ab! Sollten Sie bereits in Italien sein, sollen "nicht notwendige Fortbewegungen vermieden werden". Seit 10. März ist die Bewegungsfreiheit in Italien eingeschränkt, "Ausnahmen von der Einschränkung der Bewegungsfreiheit bestehen für nachweisbare berufsbedingte Fahrten, im Fall von gesundheitlich bedingten Gründen oder in sonstigen Notsituationen". In solchen Ausnahmefällen sollten Sie eine Selbsterklärung mitführen, das den Grund Ihrer Fahrt angibt. Ein italienisches Formular dazu finden Sie hier: https://www.interno.gov.it/it/speciali/coronavirus.
Bei der Einreise über Flughäfen wird zur Zeit besonders kontrolliert, stellen Sie sich deshalb auf etwas längere Kontrollzeiten ein.
 
Das sich die Lage jederzeit ändern kann, informieren Sie sich bitte regelmäßig in den tagesaktuellen Medien und unter den unten aufgeführten Websites.

 

 

 

 

 

 

 

Stand: 16. Juni 2020

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