Steuerhinterziehung (ital.: Evasione) gilt in Italien immer noch als Kavaliersdelikt und durch Politiker wie Silvio Berlusconi wurde die Kultur der Steuerlegalität auch nicht gerade gefördert. Jährlich bringt diese lockere Einstellung der Staatskasse Verluste in Milliardenhöhe und steigert die Verschuldung des Landes, die bereits über 130 % des Bruttoinlandsprodukts liegt. Auch in Restaurants, Bars und Geschäften wird gerne versucht, die Umsätze am Finanzamt vorbeizuschleusen.
Seit 1997 sind deshalb alle Händler verpflichtet, immer einen maschinell erstellten Kassenbon in Italien (ital.: Scontrino) auszustellen. Der Kunde hingegen muss auf diesen bestehen und in einem Umkreis von 100 Metern bei sich tragen. Wenn man in einer Bar einen Espresso getrunken oder sich in einem Laden eine Flasche Wasser gekauft hat, kann es passieren, dass man auf der Straße von Beamten der Guardia di Finanza, der italienischen Finanzpolizei, angesprochen wird. Diese führt regelmäßig Kontrollen durch. Kann man den Kassenbon in Italien vorweisen, ist alles in Ordnung. Erwischen sie jemanden ohne Scontrino, werden Bußgelder wegen Steuerhinterziehung fällig.
Ich habe selbst schon eine unangenehme Erfahrung dieser Art gemacht, und zwar eines Nachts in der Toskana.
Als wir nach einem Besuch einer abgelegenen Trattoria ins Hotel fahren wollten, tauchten aus der Dunkelheit zwei Beamte der Guardia di Finanza auf und verlangten den Restaurantbeleg, den wir nicht vorweisen konnten. Gott sei Dank hatte der Wirt eine Rechnung erstellt und so begleiteten uns die strengen Finanzpolizisten zurück zum Tisch. Dort lag die Quittung glücklicherweise noch und wir durften unbehelligt gehen. Niemals hätte ich in dieser einsamen Gegend mit einer Kontrolle gerechnet!
Deshalb mein Tipp für Italienreisende: Auch wenn man nur eine Kugel Eis kauft , sollte man den Kassenbon in Italien unbedingt mitnehmen und erst wegwerfen, sobald man sich einige Straßen entfernt hat.
Im Kampf gegen die Steuerhinterziehung ist es übrigens seit Ende 2011 in Italien außerdem für Personen mit EU-Staatsbürgerschaft verboten, Beträge ab 1.000 Euro bar zu bezahlen. Stattdessen dürfen nur noch Kreditkarten, EC-Karten, nicht übertragbare Schecks oder Banküberweisungen verwendet werden.