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Verkehrsregeln in Italien

Allgemeine Regeln

Ein in der EU ausgestellter Führerschein ist in Italien gültig, ansonsten wird ein internationaler Führerschein benötigt.

Auf zweispurigen Autobahnen muss das Abblendlicht ständig angeschaltet sein.

Es herrscht Anschnallpflicht und bei Krafträdern Helmpflicht.

Höchstgeschwindigkeiten

PKW und Motorrad (über 150 ccm)

  • In geschlossenen Ortschaften 50 km/h
  • Auf Landstraßen 90 km/h
  • Auf Schnellstraßen 110 km/h – bei Regen oder Schnee 90 km/h
  • Auf Autobahnen 130 km/h – bei Regen oder Schnee 110 km/h

PKW mit Anhänger oder Wohnwagen

  • In geschlossenen Ortschaften 50 km/h
  • Auf Landstraßen 70 km/h
  • Auf Schnellstraßen 70 km/h
  • Auf Autobahnen 80 km/h

Fahrzeuge mit mehr als 3,5 t und weniger als 12 t Gewicht

  • In geschlossenen Ortschaften 50 km/h
  • Auf Landstraßen 80 km/h
  • Auf Schnellstraßen 80 km/h
  • Auf Autobahnen 100 km/h

Ausrüstung für Fahrzeuge

Warndreieck, Ersatzreifen, Warnweste. Empfohlen wird ein Feuerlöscher.

Versicherung

Haftpflichtversicherung ist vorgeschrieben, grüne Versicherungskarte wird empfohlen.

Bildnachweis: Philippe Germanier – Lizenz: CC BY-SA 2.0

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